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Morddrohung

Eine Morddrohung (Ö Gesetzgeber: „gefährliche Drohung“ §§ 74 (1) Abs. 5 StGB [Link]) ist zumeist eine stark persönlich motivierte Drohung gegen Leib und Leben. Oft wird diese Art der Drohung „nur“ als psychologisches Druckmittel ohne reale Mordabsicht verwendet, um der Risikoperson das Leben simpel gesagt „zur Hölle“ zu machen. Trotzdem wird jeder Schritt in der Öffentlichkeit von schrecklichen Fragen begleitet: Was, wenn die Drohung doch in die Tat umgesetzt wird? Wird vielleicht auch meine Familie verletzt oder gar getötet?

Daher sollten Morddrohungen von Anfang an absolut ernst genommen werden – kontaktieren Sie uns umgehend und erfahren Sie mehr über die Counterforce-Vorgangsweise.


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